9 Ascheplätze auf mehr als 5.000 Quadratmetern und eine tolle Gastronomie & Vereins-Gemeinschaft warten hier auf dich. Wir freuen uns auf dich, deine Familie und deine Freunde.
Fasziniert vom Tennissport?
Sie haben aber selten die Gelegenheit ihn auszuüben – es mangelt vielleicht auch an einem Partner oder der passenden Mannschaft? Hier sind Sie richtig. Entdecken Sie unsere Möglichkeiten:B ei uns finden Sie die gesamte Leistungsbreite im Tennissport. Von der Kreisklasse bis zur Westfalenliga der Damen und Herren. Kinder, Jugendliche und Erwachsene fühlen sich bei uns gleichermaßen wohl. Vom Hobbysport bis zu den Profis ist bei uns alles vertreten.
Gastspielermodalitäten
Gastspieler sind Passive Mitglieder des MTK sowie Nicht-Mitglieder. Sie können die Platz-Anlage nach Einladung oder auf Vermittlung eines Mitgliedes benutzen. Die Gast-Spielzeit ist auf 5x je Saison begrenzt. Die Gebühr beträgt € 10,- pro Stunde (gleich ob Doppel oder Einzel) und muss vor Spielantritt bei der Gastronomie bezahlt werden.
Gruppe 1
Beitrag pro Kalenderjahr
Gruppe 2
Beitrag pro Kalenderjahr
Gruppe 3
Beitrag pro Kalenderjahr
Schüler, Student, Azubi, 160,00
Wehrpflicht, Fernmitglied, etc.
Gruppe 4
Beitrag pro Kalenderjahr
ein Elternteil ist Mitglied
Gruppe 5
Beitrag pro Kalenderjahr
ein Elternteil ist Mitglied
Gruppe 6
Beitrag pro Kalenderjahr
Gruppe 7
Beitrag pro Kalenderjahr
Gruppe 8
Beitrag pro Kalenderjahr
Eltern sind nicht Mitglieder
Gruppe 9
Beitrag pro Kalenderjahr
Eltern sind nicht Mitglieder
Gruppe 10
Beitrag pro Kalenderjahr
Gruppe 11
Beitrag pro Kalenderjahr
Der Studienort muss mehr als 150 km von Minden entfernt sein
(begrenzt bis zum 25. Lebensjahr)
Beitragshöhe/Beitragsart/Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Beiträge wird durch Beschluss der Jahreshauptversammlung festgesetzt. Bei Eintritt nach dem 30. Juni eines Jahres ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten. Der Jahresbeitrag wird zu Beginn des Kalenderjahres per Rechnung erhoben oder durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Bei Nichtzahlung wird ein Versäumniszuschlag in Höhe von 5% erhoben.
Sonderstatus
Mitglieder mit Sonderstatus weisen sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsträgers aus. Bei einer Fernmitgliedschaft entscheidet der Vorstand über den Antrag. Jede Status Änderung ist dem Vorstand mitzuteilen.
Kündigung bzw. Änderung des Mitgliederstatus
Eine Kündigung ist satzungsgemäß nur mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres m glich und muss schriftlich verfasst sein. Die Kündigung muss jeweils bis 30. September beim MTK eingegangen sein. Für die Änderung des Mitgliederstatus von aktiv in passiv gilt diese Regelung ebenfalls.